Manche Diplomaten verhalten sich, als stünden sie über dem Recht. Darunter leiden Hausangestellte, die sich mitten in Deutschland kaum gegen Ausbeutung wehren können.
Erschienen am 11. April 2018 auf ZEIT ONLINE
Es ist der Schutz anderer, der Akosua Asabea den Weg zu ihrem Recht erschwert. Das hat die Ghanaerin verstanden, seit sie vor eineinhalb Jahren begann, um ihren Lohn zu kämpfen. Vier Jahre hatte sie in Berlin für eine Botschaftsrätin ihres Heimatlandes gearbeitet. Einen monatlichen Lohn dafür, so sagt sie, habe sie nie bekommen. Laut Berechnungen ihrer Anwältin hätte die Diplomatin ihr insgesamt 86.000 Euro zahlen müssen. Auf diese Summe habe die 54-jährige Ghanaerin einen Anspruch. Dennoch gibt es kein Gerichtsverfahren, keinen Vergleich, nicht einmal ein Angebot.
Von dem besonderen Schutz wusste Akosua Asabea nichts, als sie sich um den Haushalt und um eines der Kinder ihrer Arbeitgeberin kümmerte. Immunität war ihr kein Begriff. Noch nie hatte sie von der Wiener Konvention gehört, in der 1961 festgeschrieben wurde: Diplomaten können nicht vor das Gericht eines fremden Landes gestellt werden – als Schutz für ihre Arbeit, als Schutz für ihr Leben.
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